Sinn und Aufgabe der GEMA
Nach dem Urheberrecht genießen die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst für die von ihnen geschaffenen Werke rechtlichen Schutz. Als Schöpfer der Werke steht ihnen das ausschließliche und alleinige Verwertungsrecht zu. Daraus ergibt sich, dass diese nur mit vorheriger Einwilligung der Urheber oder deren Rechtsnachfolger von Dritten verwendet werden dürfen.
Dass die Komponisten, Textdichter, Musikverleger und Rechtsnachfolger nicht leer ausgehen, dafür sorgt in der Bundesrepublik Deutschland die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte). Sie nimmt als sogenannte urheberrechtliche Verwertungsgesellschaft die Rechte stellvertretend für die Urheber wahr und wird damit als wirtschaftlicher Verein kraft staatlicher Verleihung dem vom Gesetzgeber erteilten kulturellen und sozialen Auftrag gerecht.
Mit der GEMA hat der Musiknutzer in der Bundesrepublik Deutschland es nur mit einem einzigen Ansprechpartner zu tun, wenn es um die Rechte an geschützten Werken des musikalischen Weltrepertoires geht. Die GEMA überträgt die Nutzungsrechte an den Veranstalter gegen Zahlung einer entsprechenden Vergütung, die sie dann nach Abzug der Verwaltungskosten an die betroffenen Urheber abführt.
Vertrag des DCV mit der GEMA
Da die Mitgliedschöre des Deutschen Chorverbandes regelmäßig Werke des GEMA-Repertoires nutzen, hat der DCV mit der GEMA im Jahr 2009 eine Pauschalvereinbarung für sämtliche Mitgliedsverbände und deren Vereine geschlossen.
- Klicken Sie hier für die Zusatzvereinbarung 2012/2013 zum Vertrag mit der GEMA vom 20. Januar 2009.
- Hier können Sie den Vertrag mit der GEMA vom 20. Januar 2009 nachlesen.
- Hier gelangen Sie zum aktuellen GEMA-Meldeformular.
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie das GEMA-Formular erst dann am Computer ausfüllen können, wenn Sie es zuvor abgespeichert haben.
- Hier finden Sie Kontaktmöglichkeiten zu den Bezirksdirektionen der GEMA.
- Vergütungssätze VR-WI für Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires auf Internetseiten.
- Fragebogen zur Musiknutzung auf Internetseiten.